Enterbt?
Ihre Ansprüche durchsetzen
Sind enge Verwandte oder der Ehegatte des Erblassers im Erbfall nicht bedacht worden, so steht ihnen grundsätzlich ein Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu. Auch die Anfechtung des Testaments kommt in Betracht. Ansprüche gegen die eigenen Verwandten durchzusetzen ist nie angenehm – lassen Sie sich unterstützen und entlasten!
Berechnung von Pflichtteilsansprüchen
Die erste Hürde bei der Geltendmachung des Pflichtteils ist die Beantwortung der Frage, was eigentlich zum Nachlass gehört und welchen Wert die Nachlassgegenstände haben. Dem Pflichtteilsberechtigten stehen umfangreiche Auskunftsansprüche gegen den Erben zu. Ich unterstütze Sie dabei, den oder die Erben zur Auskunft aufzufordern, ein Nachlassverzeichnis erstellen zu lassen und ggfs. zu einzelnen Nachlassgegenständen (wie z.B. Immobilien) Wertgutachten einzuholen.
Für die korrekte Berechnung der Pflichtteilsansprüche gilt es außerdem, lebzeitige Schenkungen des Erblassers zu berücksichtigen.
Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
Pflichtteilsansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von dem Erbfall und seiner Enterbung erlangt hat. Ich vertrete Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Pflichtteilsansprüche
Anfechtung von Testamenten
Alternativ zur Geltendmachug von Pflichtteilsansprüchen besteht in manchen Fällen auch die Möglichkeit, ein Testament erfolgreich anzufechten und dadurch seinen Anteil am Nachlass zu erhöhen. Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres erklärt werden. Die Anfechtungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anfechtungsberechtigte Kenntnis von dem Anfechtungsgrund erlangt hat.